Nach der Wahl: Falschbehauptungen zu angeblichem Wahlbetrug wandern durch soziale Medien

von Lea Frühwirth

Falschbehauptungen und koordinierte Desinformation finden rund um Wahlen typischerweise auch nach dem Schluss der Wahllokale statt. Auch in den Tagen nach der Bundestagswahl 2025 waren irreführende Behauptungen im Umlauf. Dabei muss nicht jeder Beitrag absichtlich täuschend sein – Menschen können auch einem Missverständnis unterliegen oder selbst auf eine absichtlich verbreitete Lüge hereinfallen, und diese weiterleiten. Dort, wo im großen Stil und koordinierter Form falsche Inhalte verbreitet werden, muss von Intention ausgegangen werden. Auf den Bildschirmen von Nutzer:innen vermengen sich solche Inhalte und sind im Einzelfall schwer auseinander zu halten. Wie Falschbehauptungen zur Bundestagswahl durch die Plattformen wandern, zeigt sich aktuell an zwei exemplarischen Videos zu vermeintlichem Wahlbetrug.

Wiederholte Falschbehauptungen zu angeblichem Wahlbetrug

Das selbsternannte „Magazin“ anonymousnews, das immer wieder mit Falschbehauptungen und Verschwörungserzählungen auffällt, verbreitete während und nach der Bundestagswahl mehrere Falschbehauptungen, die vermeintlichen Wahlbetrug andeuten oder direkt unterstellen. Entgegen der Namensähnlichkeit repräsentiert dieser Akteur nicht das gleichnamige Hackerkollektiv. Zwischen dem 23. und 27. Februar 2025 wurden auf den anonymousnews-Kanälen auf Telegram und X mehrere Beiträge veröffentlicht, die laut Eigenaussagen vor allem Einreichungen von Abonnent:innen darstellten. Darin wird Wahlbetrug suggeriert bis direkt unterstellt und mit vermeintlichen Beweisen bebildert. Inhaltlich fanden sich darunter altbekannte Falschbehauptungen, etwa dass abgeschnittene Ecken den Wahlzettel angeblich ungültig machen würden (das ist falsch, sie dienen Menschen mit Sehbehinderung als Orientierungshilfe) oder Bleistifte in der Wahlkabine nicht zulässig seien (das stimmt nicht, wie die Bundeswahlleiterin klarstellt). Auch verschiedene Aussagen zum Zustand von Wahlurnen sollten laut der Beiträge angeblich auf Wahlbetrug hinweisen. So wurde etwa behauptet, dass Wahlurnen aus Karton den „Wahlbetrug (…) so einfach wie möglich“ gestalten würden. Tatsächlich sind Urnen aus Karton zulässig, sofern bestimmte Vorgaben eingehalten werden, die eine Manipulation verhindern sollen. Diese Inhalte erreichten nicht nur die direkten Abonnent:innen der Anonymousnews-Kanäle selbst, sondern wurden auch auf weiteren Plattformen gepostet. Zwei Videos zeichnen dabei besonders anschaulich nach, wie einzelne irreführende Inhalte aus weniger besuchten Räumen des digitalen Diskurses schrittweise in sichtbarere öffentliche Bereiche wandern können:

Widerlegte Inszenierung: Irreführendes Schredder-Video wird weiter verbreitet

Auch das bereits widerlegte Fake-Video zu angeblich geschredderten AfD-Wahlzetteln in Hamburg wird trotz Richtigstellung weiter verbreitet. CeMas hatte die Verbreitung bereits vor der Wahl dokumentiert. Laut Medienberichten aus Sicherheitskreisen wird der Ursprung des Videos beim russischen Desinformationsakteur Storm-1516 vermutet – was sich mit den Einschätzungen von CeMAS deckt. Nach eigenen Recherchen wurde die Behauptung zum ersten Mal am 19. Februar 2025 auf X gepostet, anonymousnews veröffentlichte das Video am Folgetag auf seinem Telegramkanal und sprach von „massivem Wahlbetrug zum Nachteil der AfD“. Bis zum 27. Februar 2025 erzielte dieser Beitrag über 188.000 Views.

Screenshot anonymousnews Schredder
Screenshot des irreführenden Telegram-Beitrags von anonymousnews

Obwohl der Landeswahlleiter noch am 20. Februar 2025 eine Richtigstellung veröffentlicht hatte, fand der anonymousnews-Beitrag auch auf weiteren Plattformen Verbreitung, die auch nach dem Wahltag weiterlief. Oft handelte es sich dabei um eine direkte Kopie des Beitragstextes aus dem anonymousnews Telegram-Post, wie diese Beispiele von Facebook und Instagram zeigen. Beide sind mit einem Faktencheck-Disclaimer versehen.

Screenshot Share Schreddervideo
Screenshot eines Facebook-Beitrags, in dem die widerlegte Falschbehauptung zu angeblich geschredderten Stimmzetteln verbreitet wird
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Screenshot eines Instagram-Beitrags, in dem die widerlegte Falschbehauptung zu angeblich geschredderten Stimmzetteln verbreitet wird

Zugespitzte Unterstellung: Missverständlicher Datenvergleich wird falsch interpretiert

Am 25. Februar 2025 veröffentlichte anonymousnews auf Telegram ein Video, das den Vergleich von Wahlergebnissen zeigen soll. Aus dem Off gibt eine männliche Stimme an, Diskrepanzen zwischen kommunal gemeldeten und von der Bundeswahlleiterin veröffentlichten Stimmenzahlen bemerkt zu haben. Als Quelle gibt anonymousnews einen nicht weiter benannten „TikTok-User“ an. Nach CeMAS-Recherche stammen die Inhalte vermutlich von einem TikTok-Kanal, der wenige Stunden zuvor mehrere entsprechende Videos zu verschiedenen Kommunen auf TikTok gepostet hatte. Der Off-Sprecher weist dabei wiederholt auf Diskrepanzen zwischen den verglichenen Datensätzen hin. Wie er wiederholt betont, will er damit laut Eigenaussage aber keinen Wahlbetrug unterstellen.

Screenshot TikTok Account Datenvergleich
Screenshot des TikTok-Accounts, dessen Videos vermutlich für den Anonymousnews-Zusammenschnitt genutzt wurden

Anonymousnews postete wenige Stunden später einen augenscheinlichen Zusammenschnitt dieser Videos, und framte diesen deutlich zugespitzt mit „Bundestagswahl: Gigantischer Wahlbetrug aufgeflogen!“. Im Beitragstext wird Landeswahlleiter:innen vorsätzliche Wahlmanipulation unterstellt und dazu aufgerufen, Wahlergebnisse von AfD-Arbeitsgruppen überprüfen zu lassen. Bis zum 27. Februar 2025 wurde dieser Telegram-Beitrag über 184 000 Mal angezeigt.

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Screenshot des Telegram-Beitrags von anonymousnews, in dem anhand eines Videozusammenschnitts Wahlbetrug unterstellt wird

Die mit dem Video verbreiteten Behauptungen wurden bereits durch die Bundeswahlleiterin adressiert. Diese stellte klar, dass entsprechende Diskrepanzen durch „unterschiedliche Sachstände zu unterschiedlichen Zeitpunkten“ zustande kämen, die „bei jeder Wahl“ aufträten. Dennoch wird auch dieser anonymousnews-Beitrag auf weiteren Plattformen verbreitet, ebenfalls wiederholt in direkter Kopie des Beitragstextes. Darunter finden sich auch zwei X-Accounts, die bereits vor der Wahl irreführende Videos zu vermeintlichem Wahlbetrug gepostet hatten, wobei einer der Accounts den kostenpflichtigen Verifikationshaken der Plattform trägt. Beide zusammen verschafften dem Video laut X-Daten in drei Beiträgen eine Reichweite von über 35.000 Views (Stand 28.2.), wobei die Views-Metrik aufgrund möglicher Ungenauigkeiten als grobe Orientierung zu interpretieren ist.

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Screenshot eines X-Beitrags, in dem die Falschbehauptung zum angeblichen Wahlbetrug weiter verbreitet wird
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Screenshot eines X-Beitrags, in dem die Falschbehauptung zum angeblichen Wahlbetrug weiter verbreitet wird

Zwei AfD-Politiker und ein BSW-Politiker verschafften dem irreführenden Video mit jeweils einem X-Post bis zum 28. Februar 2025, 12:30 weitere 600.000 Views. Fabio De Masi (BSW) hatte das Video als Ergänzung an einen Beitrag zur Untersuchung von potenziellen Unstimmigkeiten im BSW-Ergebnis angefügt. Er gibt an, hinter den im Video gezeigten Diskrepanzen menschliche Fehler zu vermuten. Die Beiträge auf X waren teilweise mit einordnenden Community Notes versehen.

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Screenshot eines X-Beitrags, in dem ein AfD-Politiker die Falschbehauptung zu vermeintlichem Wahlbetrug weiter verbreitet
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Screenshot eines X-Beitrags, in dem ein BSW-Politiker den Videozusammenschnitt zu den Datendiskrepanzen postet. Er vermerkt dazu, keinen Vorsatz unterstellen zu wollen.

Falschbehauptungen können durch Weiterverbreitung ihre Schadenspotenzial vergrößern

Die vorliegenden Beispiele zeigen auf, wie irreführende Inhalte aus digitalen Nischenräumen in verbreitetere Bereiche des digitalen Diskurses getragen werden können. Je mehr Menschen diese Inhalte angezeigt werden, desto größer wird ihr Schadenspotenzial – insbesondere in Anbetracht ihrer Wiederholung. Das Aufgreifen von irreführenden Inhalten durch Personen des öffentlichen Lebens kann – unabhängig von ihrer Intention – einen kritischen Punkt in der Verbreitung solcher Inhalte darstellen. Zum einen hören prominenten Personen ungleich mehr Menschen zu, als das bei nicht-prominenten Accounts der Fall ist. Zum anderen kann die Nachricht so eine scheinbare Legitimität erlangen. Zuletzt macht eine solche Verbreitung auch ein weiteres Aufgreifen durch Medien wahrscheinlicher, was das Publikum der Falschbehauptung erneut erweitern kann.

Behauptungen sorgfältig prüfen

Während Falschbehauptungen zu angeblichem Wahlbetrug erwartbar sind, muss nicht jede Meldung zu vermeintlichen Unstimmigkeiten absichtlich irreführend oder falsch sein. Richtlinien und Vorgaben rund um den Wahlprozess sind komplex und Bürger:innen in der Regel nicht in ihrer Vollständigkeit bekannt. Dieser Umstand kann zu Missverständnissen führen oder von bewusst handelnden Akteur:innen zur Manipulation ausgenutzt werden. Während der deutsche Wahlprozess umfassende Schutzmaßnahmen vorsieht, um menschliche Fehler zu vermeiden und Wahlbetrug zu verhindern, sollten entsprechende Behauptungen sorgfältig geprüft werden, um ein verlässliches Wahlergebnis sicherzustellen. Während Fehler und Manipulationsversuche nicht auszuschließen sind, macht letztlich die Methode den Unterschied, mit der jemand zu einer solchen Behauptung gekommen ist. Behauptungen, vermeintliche Belege und die Folgerichtigkeit getroffener Schlussfolgerungen sollten sorgfältig geprüft werden.

Aber auch mehrfach widerlegte Behauptungen zu angeblichem Wahlbetrug werden immer wieder geteilt. Wo sie durch gezielte Desinformationskampagnen verbreitet werden, geht es auf längere Sicht um das Zersetzen des Vertrauens der Bevölkerung in den demokratischen Wahlprozess und politische Vertreter:innen.

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